fachkompetente Begleitung in allen Lebensphasen
Seit der Revision des Vormundschaftsrechts auf den 1. Januar 2013 ist es möglich, über spezielle Vorsorgeaufträge seinen persönlichen Willen bei einer Urteilsunfähigkeit festzuhalten.
Unsere Spezialisten besprechen mit Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen und definieren mit Ihnen die Lösungsansätze. Und vertreten Sie bei Bedarf im Rechtsverkehr.