Die Grundlage eines Bewertungsgutachtens bildet die Besichtigung der zu bewertenden Liegenschaft. Dazu gehört auch die Begehung der Räumlichkeiten im Innenbereich. Die aktuell geltenden Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlauben Besichtigungen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie dem Tragen einer Maske.
Wir setzen uns frühzeitig mit Ihnen in Verbindung, um das Vorgehen bezüglich der Besichtigung zu besprechen und individuell festzulegen. So ist es uns möglich, auch in diesen speziellen Zeiten, eine Immobilen-Bewertung durchzuführen.