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Airbnb: Vermietung von Eigentumswohnungen

Auf Airbnb, der beliebten Online-Plattform zur Buchung und Vermietung von privaten Unterkünften, hat sich die Zahl der Gäste in den letzten drei Jahren fast verdreifacht: mehr als 900'000 Übernachtungen im Jahr 2018. Die Gäste können auf ein immer grösser werdendes Angebot zurückgreifen. Seit dem letzten Jahr sind es mehr als 35'800 aktive Unterkünfte.[1]

Doch der Wachstumstrend zeigt auch seine negativen Seiten. Vermehrt werden Fälle bekannt, in denen sich Eigentümer gestört fühlen, weil andere Stockwerkeigentumseinheiten regelmässig auf Airbnb angeboten und vermietet werden. Vor allem in Gemeinschaftsräumen wie Fitnessräume, Sauna, Schwimmbad oder auf Dachterrassen. In dieser Thematik treffen zwei Interessensgemeinschaften aufeinander: Airbnb-Vermieter und Eigentümer, die in Ihrem zu Hause gestört werden.[2]

Grundsätzlich ist die Vermietung einer Eigentumswohnung über die Plattform Aribnb nur dann zulässig, wenn das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft diese Nutzung nicht ausschliesst. Dies hat das Bundesgericht im Urteil vom 4. April 2019 so festgehalten (Urteil 5A_436/2018).[3]

Eine Änderung im Benutzungs- und Verwaltungsreglements kann somit die unregelmässige Vermietung von Wohneinheiten einschränken. Gemäss ZGB Art. 712g Abs. 3 bedarf die Abänderung des Reglementes eines mit qualifiziertem Mehr nach Köpfen und Wertquoten gefällten Beschlusses - und nicht einen Einheitsbeschluss, da es sich nicht um eine Zweckänderung der Einheit handelt.

Eine rigide Pflicht zur Selbstnutzung respektive ein Verbot gewisser Vermietungsgeschäfte könnte sich auch als Bumerang erweisen. Denn erfahrungsgemäss finden Wohnungen mit Nutzungsbeschränkungen weniger Kaufinteressenten – was wiederum negative Folgen für den Wiederverkaufswert hätte.

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Stockwerkeigentum

[1] Tagesanzeiger, 22.11.2018
[2] Tagesanzeiger, 04.04.2019
[3] Bundesgericht, 04.04.2019