Das Stockwerkeigentum wird seit Einführung in der schweizerischen Rechtsordnung in den Sechzigerjahren immer beliebter. Seine Bedeutung, aber auch die darin enthaltenen Risiken, werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Die Eigentumsform „Stockwerkeigentum“ führt im Vergleich zum Einfamilienhaus zu einer stärkeren Abhängigkeit gegenüber den unmittelbaren Nachbarn. Gemeinsam sind beispielsweise laufend Fragen über den Betrieb, die Werterhaltung und die Erneuerung einer Liegenschaft zu beantworten. Hier den Konsens zu finden, ist nicht immer einfach. Dies stellt hohe Anforderungen an die Verwalter von Stockwerkeigentumsliegenschaften.
Der SVIT Schweiz gründete im September 2011 die Fachkammer Stockwerkeigentum. Sie verfolgt das Ziel, die Reputation des Stockwerkeigentums-Bewirtschafters zu stärken und dem Berufsbild mehr Attraktivität zu verleihen. Die Fachkammer hilft den Bewirtschaftern, sich für spezielle Aufgaben aus- und weiterzubilden. Zudem steht sie für spezifische Fragestellungen unterstützend zur Seite. Die Mitgliedschaft in der Fachkammer Stockwerkeigentum ist ein Gütesiegel für die besondere Qualifikation rund um Fragen des Stockwerkeigentums.
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